Der Sportbetrieb wieder ohne Einschränkungen möglich.
Die Coronaverordnung Sport wurde von der Landesregierung BW mit Wirkung 1.4.2022 aufgehoben mit der Empfehlung:
In der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske
zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.